Bekomme ich meine Einlage zurück? Notfalls auch schnell?

 

Wenn du deine Mitgliedschaft schriftlich kündigst, bekommst du all deine Einlagen von der Genossenschaft zurückgezahlt.

 

Du kannst auch Mitglied bleiben und nur einen Teil deiner Anteile schriftlich kündigen und für diese deine Einlage zurückerhalten.

 

Die Auszahlung deiner Einlage ist erst nach Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist und nach Bestätigung des anschließenden Jahresabschlusses möglich (siehe nächster Absatz).

Der Vollständigkeit halber wollen wir ergänzen: Voraussetzung für die Auszahlung der Einlage ist die Zahlungsfähigkeit der Genossenschaft, siehe “Gibt es ein Ausfallrisiko?”

 

Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft beträgt 2 Jahre zum Jahresende.

Ob man zum Beispiel im Januar 2020 oder im Dezember 2020 kündigt, ist gleich: Die Kündigung wird in beiden Fällen mit dem Ende des Jahres 2022 wirksam.

 

Die Auszahlung ist anschließend auch erst nach dem Jahresabschluss und der darauffolgenden Generalversammlung möglich. Denn der Jahresabschluss sagt aus, ob das Geld für die Auszahlung vorhanden ist (meist Anfang des Jahres).

 

Die Generalversammlung muss diesen Jahresabschluss abnehmen (meist Mitte des Jahres). Entsprechend kann es ab Einreichung der Kündigung etwa 3 Jahre dauern, bis du dein Geld tatsächlich zurück erhältst.

 

Solltest du wegen einer finanziellen Notsituation schneller an deine Einlage ran müssen, kann dir ein anderes Mitglied mit Erlaubnis der Genossenschaft deine Anteile abkaufen. Ge­ge­be­nen­falls können wir dir dabei helfen jemanden zu finden – dafür gibt es jedoch keine Garantie.

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