Wie funktioniert das mit den Anteilen bzw. Einlagen?

 

Damit viele Menschen gemeinsam eine Genossenschaft besitzen können, wird diese rechtlich betrachtet in Unternehmensanteile aufgeteilt.

 

Diese Anteile können von Mitgliedern erworben werden. Das Geld, das durch den Erwerb der Anteile an die Genossenschaft fließt, nennt man eine “Einlage”.

Die Genossenschaftsanteile haben folgende Eigenschaften:

  • Anteile haben einen festen Wert, der in der Satzung festgelegt ist.
  • Anteile dürfen nicht frei auf einer “Börse” gehandelt werden.
  • Anteile müssen unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von der Genossenschaft zurückgekauft werden (siehe “Bekomme ich meine Einlage zurück?”).
  • Wenn die Genossenschaft Gewinne erwirtschaftet, können diese durch Beschluss der Generalversammlung pro Anteil ausgeschüttet werden (siehe “Kann ich durch die Ausschüttung von Gewinnen Geld verdienen?”).
  • Auch wenn du mehrere Anteile besitzt, hast du immer nur eine Stimme auf der Generalversammlung. Bei uns herrscht Demokratie!


Übrigens: Insbesondere der feste Wert der Anteile und das Prinzip “Ein Mensch, eine Stimme” unterscheiden die Genossenschaft stark von einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft.

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