Damit viele Menschen gemeinsam eine Genossenschaft besitzen können, wird diese rechtlich betrachtet in Unternehmensanteile aufgeteilt. Um Mitglied zu werden, muss mindestens einer dieser Anteile erworben werden. Die maximale Anzahl der Anteile pro Mitglied ist begrenzt. Das Geld, das durch den Erwerb der Anteile an die Genossenschaft fließt, wird als Einlage bezeichnet. Diese widerum dient als finanzielle Grundlage der Genossenschaft.
Die Genossenschaftsanteile haben folgende Eigenschaften:
Übrigens: Insbesondere der feste Wert der Anteile und das Prinzip “Ein Mensch, eine Stimme” unterscheiden die Genossenschaft stark von einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft.
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