Häufig gestellte Fragen

 

Bekomme ich mein Geld zurück?

 

Wenn du deine Mitgliedschaft schriftlich kündigst, kann deine Einlage nach Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist und nach Bestätigung des anschließenden Jahrsabschlusses ausgezahlt werden. Voraussetzung für die Auszahlung der Einlage ist die Zahlungsfähigkeit der Genossenschaft.

Solltest du wegen einer finanziellen Notsituation schneller an deine Einlage ran müssen, kann dir ein anderes Mitglied mit Erlaubnis der Genossenschaft deine Anteile abkaufen. Ge­ge­be­nen­falls können wir dir dabei helfen jemanden zu finden – dafür gibt es jedoch keine Garantie.

Du kannst auch Mitglied bleiben und nur einen Teil deiner Anteile schriftlich kündigen und für diese deine Einlage zurückerhalten.

 

 

Gibt es eine Kündigunsfrist?

 

Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft beträgt 2 Jahre zum Jahresende.

Ob man zum Beispiel im Januar 2020 oder im Dezember 2020 kündigt, ist gleich: Die Kündigung wird in beiden Fällen mit dem Ende des Jahres 2022 wirksam.

 

 

Gibt es ein Ausfallrisiko?

 

Da die Genossenschaft ein Unternehmen mit wirtschaftlichen Risiken ist, kann nicht garantiert werden, dass alle Einlagen zurückgezahlt werden können.

 

 

Gibt es eine Nachschusspflicht?

 

Im Extremfall einer drohenden Insolvenz sind unsere Mitglieder entsprechend der Satzung nicht zur “Leistung von Nachschüssen” verpflichtet. Das heißt du kannst niemals verpflichtet werden, noch mehr Geld in die Genossenschaft einzulegen.

 

Was passiert mit den Gewinnen?

 

Wenn die Genossenschaft (nach Berücksichtigung potenzieller Verlustvorträge) Gewinne erwirtschaftet, dann kann die Generalversammlung entscheiden, diese Gewinne an die Mitglieder auszuzahlen. Die Verteilung der Auszahlung ist gleichmäßig auf alle erworbenen Anteile. Mitglieder, die mehr Anteile erworben haben, würden folglich auch mehr Auszahlung erhalten.

 

Unsere Genossenschaft hat nicht das Ziel, die Mitglieder zu bereichern, sondern eine positive gesellschaftliche Veränderung zu erzielen. Besonders in der Aufbauzeit wollen wir natürlich möglichst viel in die Genossenschaft investieren, anstatt Geld an die Mitglieder auszuschütten.

 

Langfristig ist ein gutes Gleichgewicht aus Investition und Gewinnauszahlung denkbar. Letztendlich liegt diese Frage jedoch immer in der Hand der Mitgliederversammlung, sprich in den Händen der Mitglieder

 

 

 

 

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