Wie werde ich Mitglied?

 

Damit viele Menschen gemeinsam eine Genossenschaft besitzen können, wird diese rechtlich betrachtet in Unternehmensanteile aufgeteilt. Um Mitglied zu werden, muss mindestens einer dieser Anteile erworben werden. Die maximale Anzahl der Anteile pro Mitglied ist begrenzt. Das Geld, das durch den Erwerb der Anteile an die Genossenschaft fließt, wird als Einlage bezeichnet. Diese widerum dient als finanzielle Grundlage der Genossenschaft.


Die Genossenschaftsanteile haben folgende Eigenschaften:

  • Anteile haben einen festen Wert, der in der Satzung festgelegt ist.
  • Anteile dürfen nicht frei auf einer “Börse” gehandelt werden.
  • Anteile müssen unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von der Genossenschaft zurückgekauft werden
  • Wenn die Genossenschaft Gewinne erwirtschaftet, können diese durch Beschluss der Generalversammlung pro Anteil ausgeschüttet werden
  • Auch wenn du mehrere Anteile besitzt, hast du immer nur eine Stimme auf der Generalversammlung. Bei uns herrscht Demokratie!

 

Übrigens: Insbesondere der feste Wert der Anteile und das Prinzip “Ein Mensch, eine Stimme” unterscheiden die Genossenschaft stark von einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft.

 

Werde jetzt Mitglied und lade hier unser Beitrittsformular herunter:

 

 

 

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