Was ist eine Genossenschaft?
Ganz allgemein ist eine Genossenschaft eine Art der Zusammenarbeit, die es den Mitgliedern ermöglicht, ihre Ressourcen zu bündeln und gemeinsam Ziele zu erreichen.
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Rechtsform für ein Unternehmen in Deutschland. Sie wird vom Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt.
Unsere Genossenschaft besteht aus über 100 Mitgliedern. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile, die es besitzt. Entscheidungen werden demokratisch getroffen. Das Ziel einer Genossenschaft ist nicht primär die Gewinnmaximierung, sondern die Förderung der Mitglieder. Überschüsse werden reinvestiert oder an die Mitglieder ausgeschüttet. Zudem können Risiken und Kosten besser verteilt werden.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben das Recht an der Generalversammlung teilzunehmen. Dort bestimmen sie die Satzung und somit auch die Ziele der Genossenschaft.
Auf der Generalversammlung werden auch die Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt, der widerum im Namen der Mitglieder die Arbeit des Vorstands überwacht.
Auch größere, richtungsweisende Fragen können auf der Generalversammlung behandelt und ggf. durch die Mitglieder abgestimmt werden. Die Teilnahme an der Generalversammlung ist jedoch optional.
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Um Mitglied zu werden muss einmalig mindestens ein Anteil an der Genossenschaft erworben werden. Danach gibt es keine weiteren Verpflichtungen. Wir setzen aber darauf, dass unsere Mitglieder sich für die Genossenschaft engagieren. Wie das geht erfahrt ihr Hier.